Damit unsere kleinstrukturierten Milchbauern die Umstellung von der Anbindehaltung zur Kombinationshaltung stemmen können, schaffen wir eine eigene Landesförderung“, betont LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Steigende Konsumentenwünsche und Marktanforderungen führen dazu, dass Milchverarbeitungsunternehmen die Abholung und Verarbeitung der Milch künftig an weitere Auflagen binden. Darauf reagierend wird die Milchgenossenschaft Niederösterreich (MGN) ab 1. Jänner 2020 keine Milch aus ständiger Anbindehaltung mehr übernehmen. Zahlreiche Landwirte müssen daher bis 2020 ihre Tierhaltung von der dauernden Anbindehaltung auf Kombinationshaltung umstellen. 

Tierwohl umsetzen, Familienbetriebe sichern

Die dafür notwendigen Investitionen sind gerade für kleine Familienbetriebe schwer zu bewältigen. Das Land Niederösterreich wird, um den Erhalt der betroffenen Höfe zu sichern, eine eigene Förderung für das Tierwohl an. Die knapp 700 betroffenen Betriebe der Milchgenossenschaft Niederösterreich wurden bei acht Informationsveranstaltungen über die neuen Fördermöglichkeiten zur Umstellung in die Kombinationshaltung informiert.

Grundsätzlich gibt es mit der EU-Förderschiene „Ländliche Entwicklung“ bereits eine Unterstützungsmöglichkeit. Diese greift jedoch erst ab einer Investition von 15.000 Euro. Das Land Niederösterreich setzt daher besonders bei den kleinstrukturierten Milchbauern an. Ihre Investitionen für den Umstieg von der Anbinde- zur Kombinationshaltung sind meist niedriger als 15.000 Euro. 

Gefördert werden können Maßnahmen die ab sofort bis Dezember 2019 getätigt werden. Förderungswürdig sind Investitionen zwischen 5000 und 15.000 Euro, der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Nettokosten. Es wird gerechnet, dass rund 800 Betriebe für diese Förderung in Frage kommen können. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wird über diese neue Unterstützung beraten und informiert.