Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sind am 26. Jänner in 567 Gemeinden aufgerufen, ihre Gemeinderäte neu zu wählen. Die konstituierende Sitzung der Landeshauptwahlbehörde hat dazu vergangene Woche stattgefunden. Im Anschluss daran präsentierte Landtagspräsident Karl Wilfing erste Zahlen.
11.640 Mandate in 567 Gemeinden werden vergeben
Insgesamt sind 1.459.072 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wahlberechtigt, davon 750.502 Frauen und 708.570 Männer. „Das sind um 38.455 Menschen weniger als bei der Gemeinderatswahl 2015, da die Meldungen der Zweitwohnsitzerinnen und Zweitwohnsitzer strenger überprüft wurden“, betonte der Landtagspräsident. Insgesamt werden in den 567 Gemeinden 11.640 Mandate vergeben, aufgeteilt auf 1851 Wahlparteien.
„Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und nichtamtliche Stimmzettel“, sprach Wilfing einen weiteren Aspekt an. „Der amtliche Stimmzettel trägt die Parteienbezeichnungen und einschlägige Kurzbezeichnungen, hat die Rubrik mit den Kreisen und einen Raum für die Nennung eines Wahlwerbers, dem man eine Vorzugsstimme geben kann. Auf dem nichtamtlichen Stimmzettel steht der Name eines Kandidaten oder mehrerer Kandidaten. Amtlicher und nichtamtlicher Stimmzettel können in einem Wahlkuvert abgegeben werden“, erläuterte er. Bei der Gemeindewahl gelte der Grundsatz „Name vor Partei“.
Briefwahlkarten können persönlich im Gemeindeamt noch bis zum Freitag, 24. Jänner, 12 Uhr, beantragt werden. „Bei den vergangenen Wahlgängen sei es immer wieder vorgekommen, dass Briefwahlkarten aufgrund einer fehlenden Unterschrift ungültig waren,“ wies Wilfing auf die Notwendikeit hin, die Briefwahlkarte im vorgesehenen Feld zu unterschreiben.
Am Wahltag kann die Stimme im zuständigen Wahllokal abgegeben werden. „Die Wahl wird bis spätestens 17 Uhr in den Städten stattfinden, viele Gemeinden schließen auch schon früher das Wahllokal“, empfiehlt Landtagspräsident Wilfing, sich vorab über die jeweiligen Öffnungszeiten zu informieren.
Die Wahlkarte kann am Wahltag in einem Wahlsprengel oder bei einer fliegenden Wahlbehörde abgegeben werden. Die Briefwahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Am Wahlsonntag wird für jede Gemeinde ein vorläufiges Ergebnis vorliegen, es gibt keine landesweite Sperrfrist, weil es sich um 567 „Einzelwahlen“ handelt, führte der Landtagspräsident weiter aus. Wenn eine Gemeinde fertig ausgezählt ist, kann das Ergebnis nach Überprüfung durch die Wahlbehörde sofort veröffentlicht werden.
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