LH-Stv. Stephan Pernkopf fährt wichtigen Erfolg für Bauern ein

Durchbruch bei den Verhandlungen: Die wichtigste Forderung der letzten Wochen von NÖ Bauernbundobmann und LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf steht vor der Realisierung. Der Agrardiesel kommt als wichtiger Entlastungsschritt für die bäuerlichen Familien im Land.

„Die Bundesregierung rund um Bundeskanzler Karl Nehammer hat einmal mehr bewiesen, dass sie ein starker Partner für unsere Bäuerinnen und Bauern ist. Angesichts der steigenden Betriebskosten und Treibstoffkosten bei gleichzeitig sinkenden Einkommen wird mit dem Agrardiesel jetzt eine wichtige und treffsichere Hilfsmaßnahme umgesetzt. Das ist Agrarpolitik im Sinne der Versorgungssicherheit und auch ein Beweis, warum eine geschickte Verhandlungsführung auf Augenhöhe mehr bringt als laute Demos. Ich sage: Wir brauchen mehr Landwirtschaft und weniger Zettelwirtschaft. Weniger Hürden, sondern auch Hilfen. Und nicht nur Wertschätzung für die heimischen Lebensmittel, sondern Wertschöpfung für die Bäuerinnen und Bauern, die sie täglich produzieren. Die Entlastung beim Agrardiesel haben wir lange gefordert und nun auch für die bäuerlichen Familien im Land erreicht“, so Pernkopf. Nach seiner Wiederwahl zum Obmann des NÖ Bauernbundes, mit 100.000 Mitgliedern die stärkste Teilorganisation in der gesamten Volkspartei, hat er nun einen der größten agrarpolitischen Erfolge der letzten Jahre initiiert.

Rückvergütung über dem EU-Durchschnitt

Ein EU-Vergleich zeigt die Lage deutlich auf. Fast alle EU-Staaten nutzen eine Ausnahmeregel beim Agrardiesel. Während Länder wie Belgien, Luxemburg, Kroatien, Schweden, Rumänien, Estland oder Zypern den Agrardiesel überhaupt nicht oder minimal besteuern, nutzte Österreich die Ausnahme bis dato gar nicht und so zahlen Landwirte rund 40 Cent je Liter Diesel zusätzlich an Steuern im Vergleich zu anderen EU-Ländern.

Daraus resultiert laut NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek ein massiver Wettbewerbsnachteil: „Für uns ist die Höhe der Rückvergütung wichtig, welche mit einem absoluten Betrag von insgesamt 37,5 Cent pro Liter für das Jahr 2024 über dem europäischen Durchschnitt liegt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Bäuerinnen und Bauern im Land getan.“

Die rechtliche und technische Ausgestaltung wird in den kommenden Wochen fixiert und soll analog zum Jahr 2022 erfolgen.

Diesel ist alternativlos

Abschließend erklärt Nemecek die Lage der Bäuerinnen und Bauern im Land: „Diesel ist de facto alternativlos in der Landwirtschaft, er wird gebraucht zum Betrieb der Maschinen für Feld und Acker. In allen Sparten und natürlich auch für die Bio-Landwirtschaft. Die Versorgungssicherheit mit frischen heimischen Lebensmitteln kann nur dann gesichert werden, wenn unsere Betriebe alle Möglichkeiten zur Produktion haben und die größtmögliche Freiheit in ihrer Arbeit haben. Mit dem Agrardiesel ist ein wichtiger Schritt für mehr Versorgungssicherheit und zur Sicherung der bäuerlichen Existenzen gelungen.“

Agrardiesel-Rückvergütung im Detail:

3 Maßnahmen zur Entlastung bzw. Steuer- und Abgabenrückvergütung:

– temporärer Agrardiesel (2. HJ 2022 bis inkl. 2025):  7 ct/l jährlich

– CO2-Rückvergütung (Okt. 2022 bis inkl. 2025)

2022     2,25 ct/l jährlich
2023     10,50 ct/l jährlich
2024     13,50 ct/l jährlich
2025     16,50 ct/l jährlich

– Bodenbewirtschaftungsbeitrag (2024): rd. 17 ct/l

In Summe wird somit im Jahr 2024 ein Betrag von rund 37,5 ct/l Agrardiesel pauschal rückvergütet.

Die Entlastungs- und Rückvergütungsbeträge je Betrieb werden so wie bereits im Jahr 2022 über pauschale, durchschnittliche Dieselverbrauchswerte je Hektar berechnet.

Durchschnittlicher Dieselölverbrauch als Berechnungsgrundlage

Bewirtschaftungsart Dieselölverbrauch in Liter je Hektar und Jahr
Ackerflächen 110
Zuschlag Hackfrüchte (exkl. Körnermais), Feldgemüse, Gemüse im Freiland (Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren) 85
Zuschlag Feldfutterbau (inkl. Silo- und Grünmais) 63
Weingärten, Obstanlagen, Sonstige Dauerkulturen (Holunder), Reb- und Baumschulen 310
Mähwiesen, -weiden mit mind. zwei Nutzungen 145
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden 61
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache 19

Beispiel: – Betriebe mit 30 ha Acker (davon 10 ha Feldfutter) sowie 10 ha mehrmähdiges Grünland und 5 ha Wald – unterstellter Verbrauch von rund 5.400 l – Erstattungs- und Rückvergütungsbetrag über alle 3 vereinbarten Maßnahmen für 2024 von in Summe rund 2.000,- Euro

Die rechtlichen und technischen Details sollen analog dem Jahr 2022 umgesetzt werden. Ziel ist die Auszahlung aller 3 Maßnahmen im Jahr 2024 im Dezember zeitlich in Einem umzusetzen. Dabei wird zusätzlich natürlich auch die CO2-Abgaben Rückvergütung für 2022 und 2023 erfolgen.

Nähere Infos folgen im neuen NÖ Bauernbund WhatsApp-Kanal: Jetzt hier Kanal abonnieren