Dadurch werden in NÖ Ausnahmen vom ansonst europaweit sehr strengen Schutz dieser beiden Tierarten möglich gemacht. Eine raschere und möglichst unbürokratische Milderung oder Beseitigung von Konflikten ist das Ziel dieser Verordnungen. Gleichzeitig gilt als Grundsatz, dass die Populationen der beiden Arten weiterhin in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben müssen.
Population der Biber- und Fischotter steigt
Hintergrund der Verordnung ist die wachsende Zahl an Bibern und Fischottern, die vermehrt zu Schäden für Teichwirte, in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Gemeinden führen und durch beschädigte Hochwasserschutz-Anlagen sogar Menschen gefährden.
Biberdämme dürfen künftig von Gemeinden oder Wasserverbänden in bestimmten Fällen entfernt werden und die beiden Tierarten, wenn kein milderes Mittel zum Ziel führt, auch mittels Falle oder Langwaffe durch Jagdausübungsberechtigte entnommen werden. Für Fischotter wurde dafür auch ein jährliches Höchstkontingent von 50 Individuen in der Verordnung festgelegt. Teichwirte müssen sich dazu zuvor informieren, ob dieses Kontingent schon erreicht wurde.
Sämtliche Eingriffe müssen dokumentiert und gemeldet werden. Nähere Informationen erhalten Betroffene und Interessierte bei der Wildtierhotline unter 02742/9005-9100 beziehungsweise unter http://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Biber.html