Nach dem Nationalratsbeschluss von SPÖ, FPÖ, Grünen, NEOS und JETZT im Juli 2019 für ein nationales Glyphosat-Totalverbot – wir haben darüber bereits mehrfach berichtet – ging vergangene Woche eine Stellungnahme der EU-Kommission dazu ein (hier nachlesen). Bereits in der Vorwoche wurde seitens der Landwirtschaftskammer darauf hingewiesen, dass dem Beschluss eines nationalen Glyphosat-Verbots ab Jänner 2020 ein Verstoß gegen die Notifizierungsrichtlinie der EU zugrunde liegt.
Nun hat Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein bekannt gegeben, dass dieses Gesetz wegen dieses Formalfehlers nicht kundgemacht werde und somit nicht in Kraft treten könne. Damit hat sich gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert, fühlt sich die Landwirtschaftskammer Österreich in ihrem Rechtsverständnis bestätigt.
FPÖ-Kickl will bei neuem Anlauf jedwede formale „Sabotagemöglichkeit“ ausschließen
Die nun angekündigte Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Bierlein erscheint für die FPÖ unverständlich. „Aus unserer Sicht hat das Ganze einen fahlen Beigeschmack“, äußerte sich FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl zum Sachverhalt. „Es scheint, als hätte die ÖVP ein Formalargument der EU dafür missbraucht, ein Gesetz, das sie partout nicht haben will, zu hintertreiben“, so FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung.
„Inhaltlich stehen wir zum beschlossenen nationalen Glyphosatverbot ab 1.1.2020. Sollten wir aber im Parlament tatsächlich einen neuen Anlauf brauchen, muss das so umgesetzt werden, dass jedwede formale Sabotagemöglichkeit von vornherein ausgeschlossen wird“, betonte Kickl.
SPÖ bringt im Nationalrat neuerlich einen Antrag ein
Die SPÖ hat für die heutige Nationalratssitzung bereits im Vorfeld angekündigt, neuerlich einen Antrag für ein nationales Glyphosat-Totalverbot einzubringen. „Ziel der SPÖ sei, dass ein Verbot rasch in Kraft tritt – als erstes europäisches Land hätte Österreich dann ein Glyphosat-Totalverbot“, so der stv. SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.
LK Österreich: Verbot müsste für alle Importwaren gelten
Die Landwirtschaftskammer Österreich betont, dass es eine Reihe guter Argumente gibt, die gegen so ein Verbot sprechen. „Wenn nun schon wieder neuerliche Anläufe für ein einseitiges Verbot von Glyphosat angekündigt werden, dann muss den Antragstellern auch klar sein, dass so ein Verbot nur dann sinnvoll und ehrlich ist, wenn auch sämtliche nach Österreich importierten Lebensmittel unter Garantie ohne Glyphosat erzeugt worden sind“, heißt es in der aktuellen Aussendung. Alles andere wäre scheinheilig, so die LK Österreich.