In Niederösterreich gibt es rund 1500 Buschenschanken (Heurige), die in Folge der Corona-Krise von markanten Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Im Rahmen der Landtagssitzung am 7. Mai soll daher das Buschenschankgesetz adaptiert werden, in dem der Abstand zwischen den Ausschankzeiten von vier auf zwei Wochen bis Jahresende verkürzt wird. Höhere Flexibilität soll es den betroffenen Betrieben ermöglichen, Umsatzverluste 2020 besser zu kompensieren.
„Wein- beziehungsweise Obstbau und Buschenschank sind in bäuerlichen Familienbetrieben oft untrennbar miteinander verbunden und ein wichtiger Teil unserer Kultur. Zudem bilden sie ein bedeutendes wirtschaftliches Standbein“, betonen LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und LAbg. Karl Moser und fügen hinzu: „Sie sind wesentlicher Eckpfeiler des ländlichen Tourismus und sind durch die Corona-Krise stark betroffen. Um dem entgegenzuwirken und dieses Kulturgut zu schützen sollen die Rahmenbedingungen für die Ausschankzeiten angepasst werden“, so Pernkopf und Moser unisono.