Im Rahmen der Agrarministerratssitzung der EU wurde vergangene Woche – initiiert von Spanien und Frankreich – die Erkennbarkeit der Herkunft von Honig für die Konsumenten diskutiert und eine genauere Kennzeichnung für gemischten Honig gefordert.
Frankreich hat bereits Vorschlag für strengere Regeln
In Österreich ist die Kennzeichnung des Ursprungslandes von Honig in der Honigverordnung geregelt. Hat der Honig aber seinen Ursprung in einem EU-Mitgliedstaat und Drittland, so reicht die Angabe von „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Für LK-NÖ-Präsident NAbg. Johannes Schmuckenschlager ist dies völlig unzureichend, denn für die Konsumenten sei eine nachvollziehbare Herkunft des Honigs damit unmöglich. „Wir begrüßen die Vorschläge der europäischen Agrarminister, schließlich ist die lückenlose und klare Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel eine der zentralen Forderungen des Zukunftsplanes 2020-2025 der Landwirtschaftskammer NÖ“, stellte Präsident Schmuckenschlager daher fest. Als oberster Interessensvertreter für die heimischen Imker appelliert Präsident Schmuckenschlager daher an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, den Vorschlag rechtlich zu prüfen und die Honigverordnung rasch zu überarbeiten. Als Vorbild könnte für den Kammerpräsidenten etwa Frankreich dienen, das bereits einen Vorschlag zur strengeren Regelung auf nationaler Ebene ausgearbeitet hat. Auch hinsichtlich des heimischen Selbstversorgungsgrades bei Honig von rund 50 Prozent und den hohen jährlichen Importzahlen von zuletzt 8044 Tonnen ist hier für den Kammerpräsidenten dringend Handlungsbedarf zur Sicherheit der österreichischen Konsumenten gegeben.