Die Bundesregierung hat vergangene Woche im Ministerrat das Biomasse-Grundsatzgesetz und auch die Ökostrombefreiung für einkommensschwache Haushalte vorgelegt, der Vorschlag soll im April-Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf sicherten die rasche Umsetzung in einem Ausführungs-gesetz zu. 

14 Biomasseanlagen vor dem Zusperren gerettet

„Die Verlängerung der Förderung der Biomasse hat für Niederösterreich große Bedeutung, denn durch diese können in unserem Land 14 betroffene Anlagen und 1300 Arbeitsplätze in der Wertschöpfungskette sowie eine nachhaltige Versorgung mit sauberem Strom gesichert werden“, betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. 

„Wir in Niederösterreich erzeugen bereits seit 2015 den Strombedarf unseres gesamten Bundeslands zu 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie. Dazu ist gerade auch die Biomasse unerlässlich. Ein Aus für die Werke würde auch einen Rückschlag für den Klimaschutz bedeuten“, stellte LH-Stv. Stephan Pernkopf fest. Dazu würden die Kraftwerke dringend zur Aufarbeitung des Borkenkäfer-Schadholzes gebraucht, so Pernkopf.

 Das Grundsatzgesetz umfasst, wie auch zuvor die geplante Ökostrom-Novelle, Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen beziehungsweise ausgelaufen sind. Für diese Anlagen werden die Länder dann Förderungen für drei Jahre vorsehen, bis das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) mit 1. Jänner 2020 in Kraft tritt. Von den 29 niederösterreichischen Biomasse-Anlagen sind 14 Anlagen vom Zusperren bedroht.