Heute Dienstag, 30.4., präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Hartwig Löger die wichtigsten Eckpunkte, darunter sieben für die Landwirtschaft.

  • Vorgesehen ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen und Ernteausfall nach Dürre oder Unwettern. Die Besteuerung landwirtschaftlicher Einkommen soll künftig über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über drei Jahre), um schlechte Erntejahre steuerlich besser auszugleichen. Volumen dieser Entlastung: fünf bis zehn Mio. Euro
  • Gestrichen werden soll die 2014 wiedereingeführte „Schaumweinsteuer“: Entlastung: 23 Mio. Euro.
  • Der Krankenversicherungs-Beitragssatz soll um ein Prozent (%) gesenkt werden. Das entlastet insgesamt 130.500 bäuerliche Betriebe und auch bäuerliche Pensionisten. Volumen: 28,4 Mio. Euro
  • Erhöht wird künftig die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die halbe Beitragsgrundlage des Betriebsführers. Die Erhöhung trägt der Bund. Entlastung: 2,5 Mio. Euro
  • Der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge wird von 13 auf zehn Prozent gesenkt, weil das fiktive Ausgedinge heute nicht mehr der Realität entspricht. Diese Maßnahme führt bei Ausgleichszulagenbeziehern als niedrigsten Pensionsbeziehern zu einer Verbesserung der Pension. Entlastung: 10,5 Mio. Euro
  • Kommen soll auch eine Harmonisierung im Bereich der Krankenversicherung der Bauern im Hinblick auf die Fusion mit der SVA zur SVS (Absenkung der KV-Mindestbeitragsgrundlage im pauschalen System von 4.100 Euro auf 2.200 Euro Einheitswert. Entlastung: sieben Mio. Euro – sowie eine Angleichung des KV-Min- destbeitrag in der SV-Option. Entlastung: vier Mio. Euro
  •  Mit Verwaltungsvereinfachungen, wie etwa der Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht oder der Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option bis zum 31. Dezember des Folgejahres, soll die Landwirtschaft ebenfalls entlastet werden.

Schmuckenschlager und Pernkopf: Steuerreform ist wichtiger Schritt zur Entlastung bäuerlicher Betriebe

„Besonders im Sozialbereich wurden einige wichtige Entlastungen im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe geschaffen. In einer Zeit, in der Trockenperioden, schlechte Preise oder Schädlingsdruck unsere Betriebe vor die Sinnfrage stellen, ist das ein klares Zeichen, wenn es um die Wertschätzung der Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern geht“, erklärt Niederösterreichs Landwirtschaftskammer-Präsident Johannes Schmuckenschlager.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf zeigt sich ebenfalls vom steuerlichen Maßnahmenpaket erfreut: „Wir begrüßen die Absenkung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes sowie die weiteren Maßnahmen für unsere Bäuerinnen und Bauern im Sozialbereich. Auch die neu geschaffene Möglichkeit zur Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer bringt eine Verbesserung für unsere Betriebe.“

Auch den Wetterextremen und dem Klimawandel wird im Zuge der Steuerreform Rechnung getragen. So soll ab dem Jahr 2021 eine steuerliche Risikoausgleichsmaßnahme eingeführt werden, bei welcher das Durchschnittseinkommen über drei Jahre als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen wird.