Auch im Jahr 2018 gibt es wieder eine Informationsaktion für pensionsnahe Jahrgänge. Dabei erhalten Bäuerinnen und Bauern, die zwischen 1955 und 1963 geboren sind, eine Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts samt voraussichtlicher Pensionshöhen unter Fortschreibung der letzten Beitragsgrundlage. 



Die Pensions-Vorausberechnungen werden in der zweiten Novemberhälfte versandt und informieren über einen möglichen Pensionsantritt im Rahmen einer Alterspension oder einer Pension vor dem Regelpensionsalter (vorzeitige Alterspension – Korridorpension oder Langzeitversichertenregelung) und der jeweilig zu erwartenden Pension. Dabei werden Bruttobeträge ausgewiesen (ohne Abzug des Krankenversicherungsbeitrags, des Solidaritätsbeitrags oder einer eventuellen Lohn- bzw. Einkommensteuer). Die Bestimmungen für eine Schwerarbeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension werden nicht berücksichtigt. 

Die Berechnung der ausgewiesenen Pensionshöhen erfolgt aufgrund der geltenden Rechtslage und unter der Annahme, dass bis zum jeweiligen Pensionsantritt eine Erwerbstätigkeit mit gleichbleibender Beitragsgrundlage besteht. Nicht berücksichtigt sind hingegen Geldwertänderungen oder allfällige ausländische Versicherungszeiten. 


Dieses Informationsschreiben erhalten die Jahrgänge 1955 bis 1963, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit laufend pflichtversichert sind und deren Kontoerstgutschrift endgültig berechnet worden ist. Als weitere Voraussetzungen gelten, dass kein Pensionsantrag oder Pensionsbezug vorliegt und ein Wohnsitz im Inland besteht. Die Pensionsvorausberechnung stellt jedoch keinen Bescheid dar und begründet keine Rechtsansprüche. Die Zusendung erfolgt durch den zuständigen Pensionsversicherungsträger. Für die bäuerlichen Versicherten ist dies die SVB. Bäuerinnen und Bauern, die zusätzlich eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, erhalten das Informationsschreiben von der Pensionsversicherungsanstalt. 



Erweiterung Bezieherkreis 



Die Mitteilung über einen möglichen Pensionsantritt erhalten heuer nicht nur jene Personen, die einen Anspruch auf eine Alterspension und eine Leistung vor dem Regelpensionsalter haben, sondern erstmals werden auch Versicherte informiert, die innerhalb der nächsten zehn Jahre nur einen Anspruch auf eine Alterspension erwerben können. 



Rechtzeitige Planung des Pensionsantritts 



Mit dieser Informationsaktion soll pensionsnahen Jahrgängen eine Disposition ihres Pensionsantritts inklusive der zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Pension ermöglicht werden. Der Wechsel in den neuen Lebensabschnitt erfordert in der Landwirtschaft nämlich auch eine rechtzeitige betriebliche Planung, um vor allem Betriebsübergaben vorbereiten zu können. 



Einblick ins Pensionskonto 



Auch Personen jüngerer Jahrgänge können sich ihre bisher erworbenen Ansprüche am Pensionskonto jederzeit anschauen. Die Beitragsgrundlagen und, darauf basierend, die bisher erworbenen Gutschriften sind online abrufbar. Dies ist über die SVB-Website www.svb.at/pensionskonto oder über das Serviceportal der Sozialversicherung www.meinesv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte möglich. Ebenso kann eine Kontomitteilung über den Stand des Pensionskontos beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.