Alle aktuellen Infos zum Coronavirus, die speziell die NÖ Landwirtschaft betreffen und bis zum Redaktionsschluss noch nicht feststanden, sind im Detail auf der Homepage noe.lko.at zu finden.

Nicht aufschiebbare Berufsarbeit ist weiterhin möglich:
Die seitens der Bundesregierung angeordneten „Beschränkungen im öffentlichen Raum“ gelten nicht für sogenannte Berufsarbeiten, welche nicht aufschiebbar sind. Das heißt Feld- und Stallarbeit, Nachbarschaftshilfe, aber auch der Einkauf von notwendigen
Betriebsmitteln sind möglich.

Wer ist von Geschäftsschließungen betroffen?
Grundsätzlich sind seit vergangenen Montag alle Geschäfte geschlossen. Ausgenommen davon sind Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig sind.

Dazu gehören:
Agrar- und Landesproduktenhandel (Lagerhäuser und private Händler)
sind von der Schließung nicht betroffen. Der Bezug von Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel und sonstigen Betriebsmittel ist weiterhin möglich.
Direktvermarkter, Bauernläden sowie Ab-Hof-Verkäufer dürfen weiterhin offen halten.
Buschenschänken und Heurigenbetriebe sind wie Gastronomiebetriebe zu behandeln und dürfen nicht mehr geöffnet werden.

Dienstgeberbestimmungen:

Sind Dienstnehmer aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen verhindert, so muss der Dienstgeber das Entgelt weiter auszahlen. Der Dienstgeber erhält allerdings Ersatz für seine Entgeltfortzahlung. Betrieben mit durchschnittlich nicht mehr als 50 Dienstnehmern wird auf Antrag ein Zuschuss zur Entgeltfortzahlung geleistet. Für Anfragen bezüglich Dienstgeber und Dienstnehmer informiert die LK-NÖ online oder unter Telefon 05/0259-27304 oder 05/0259-27000.

Dienstnehmerbestimmungen:

Die weitere Lage rund um landwirtschaftliche Arbeitskräfte aus dem Ausland ist weiterhin schwer einschätzbar. So schließen bereits mehrere Nachbarländer ihre Grenzen. Hinsichtlich des drohenden Arbeitskräftemangels auf landwirtschaftlichen Betrieben bereiten Maschinenring und LK-NÖ eine Plattform zur Vermittlung von Arbeitskräften vor.

Beratungsbetrieb in den BBKs und der Landwirtschaftskammer NÖ:

Ab sofort erfolgt die Beratung ausschließlich per Telefon oder E-Mail. Persönliche Beratungstermine werden nur in absoluten Ausnahmefällen – unter Beachtung entsprechender Verhaltensregeln – stattfinden. Dabei ist jedenfalls vorab mit der BBK oder der LK-NÖ telefonisch Kontakt aufzunehmen. Alle BBK-Sprechtage sind ab sofort bis auf Weiteres eingestellt. Dies betrifft auch die Rechts-, Steuer- und LBG-Steuersprechtage und die SVS-Sprechtage. Auch die MFA-Antragstellung ist ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Alle zugeteilten Termine können derzeit nicht stattfinden. Gleiches gilt für Beratung und Abwicklung im Hinblick auf Investitionsförderanträge und Existenzgründungsbeihilfe.

Die Erreichbarkeit der Mitarbeiter ist sichergestellt:

Grundsätzlich stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBKs und der LK-NÖ für Telefonanfragen, Telefonberatungen und schriftliche Anfragen per E-Mail uneingeschränkt zur Verfügung. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind auf der Homepage noe.lko.at/mitarbeiter zu finden.

Direkte Entgegennahme Mehrfachantragstellung findet nicht statt:

Die selbsttätige Einreichung der MFA 2020 ist von zu Hause aus online unter www.eama.at uneingeschränkt möglich. Die MFA-Entgegennahme, das ist die Hilfestellung für Antragsteller, hätte über die BBKs mit 16. März 2020 begonnen, sind jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt. Das heißt auch, alle bereits vergebenen Termine sind nicht mehr gültig. Die LK-NÖ und die BBKs erarbeiten Lösungen und Angebote für Hilfestellungen per Telefon oder E-Mail. Das BMLRT arbeitet in Abstimmung mit der LKÖ an einer Fristverlängerung für die MFA-Antragstellung über 15. Mai 2020 hinaus bei der EU-Kommission. Es ist davon auszugehen, dass die Verlängerung der Einreichung erfolgt, so hat Italien bereits eine Genehmigung bis 15. Juni. Weitere Infos bezüglich Hilfestellung bei der Mehrfachantragstellung werden umgehend bekannt gegeben. Alle Info-Veranstaltungen um MFA wurden auch abgesagt.

Beratung und Abwicklung Investitionsförderanträge und Existenzgründungsbeihilfe:

Findet bis auf weiteres nicht statt. Bezüglich vereinbarter Termine, die aufgrund dieser Situation nicht wahrgenommen werden können, werden sich die Beraterinnen und Berater direkt beim Betrieb melden. Bei dringenden Fragen und Anliegen steht jemand per Telefon zur Verfügung, so auch, wie gewohnt, die BBK-Betriebswirtschaftsberater.

Kursbetrieb in den BBKs und der LK-NÖ:

Keine Kurse im Zeitraum von 16. März bis 14. April.

Keine Versteigerungen in NÖ:
Der Kälbermarkt in Bergland am 19. März und die Großviehversteigerung in Bergland am 1. April werden abgesagt. Über weitere Terminänderungen und Vorgehensweisen wird unter www.noegenetik.at informiert.

Um bei der Informationsflut zum Thema Corona immer einen tagesaktuellen Wissensstand zu haben, beachten Sie bitte folgende Homepages:

www.bauernzeitung.at
www.lk-noe.at

www.bmlrt.gv.at

Arbeitskräfteplattform „Die Lebensmittelhelfer“

Lieferdienst-Plattform „Frischzumir“