Eintragung goldenes Ehrenbuch

Anfrage auf Eintragung in das Goldene Ehrenbuch der niederösterreichischen Bauernschaft

 

Zum Nachweis der 100-jährigen bzw. 200-jährigen Sesshaftigkeit ist eine pfarramtliche Bestätigung einzubringen. Diese wird auf Grund der Pfarrmatriken ausgestellt.

Eintragung goldenes Ehrenbuch

Eintragung goldenes Ehrenbuch

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