Wie die Medien bereits ausführlich berichtet haben, hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern und Landwirtschaftskammern ein Hilfspaket geschnürt, welches nun finalisiert wird.

Folgende Maßnahmen sind dabei vorgesehen:

  • Anhebung der Prämienunterstützung für alle Elementarrisikoversicherungen
  • Einführung einer Prämienunterstützung für Tierausfallsversicherungen
  • Stundung von Raten und Laufzeitverlängerung bei Agrarinvestitionskrediten
  • Wiederaufbau und Sicherung klimafitter Wälder nach Katastrophen
  • Agrarsonderkredit „Trockenheit“ (Zinsenzuschuss)
  • Direktbeihilfe für von Trockenheit betroffene, wiederkäuerhaltende Betriebe

Letztvorgestellte Maßnahmen im Detail:

1. Direktzuschuss für RGVE haltende Betriebe (Rinder, Schafe, Ziegen) 

  • Gebietskulisse: 
    Der Direktzuschuss für RGVE-Halter wird in einer definierten Gebietskulisse gewährt. Die Abgrenzung erfolgte dabei auf KG-Ebene, abgeleitet von Klimadaten 2018. Als Referenzzeitraum wurde der Zeitraum vom 1. April bis 31. August 2018 festgelegt.
    Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel von 20 Mio. € (50 % Bund, 50 % Länder) für den Direktzuschuss wurden die Klimakriterien als bundesweite Basis ermittelt.
  • Tierbestand:
    Haltung von zumindest 3 RGVE (Rinder-Großvieh Einheiten) der Tierkategorie Rinder, Schafe und Ziegen
  • Schadfläche:
    Zumindest 2 ha Grünland und/oder Ackerfutterfläche (ohne Silomais) laut MFA 2018 in der Gebietskulisse, vorwiegend betroffen sind die Bezirke Amstetten und Waidhofen/Ybbs sowie Teile des Wald- und Weinviertels.
  • Zuschuss:
    max. 50 € je RGVE lt. Datenbestand AMA, jedoch max. 100 € (entspricht Zuschuss für zwei RGVE) je ha Futterfläche (Grünland, Ackerfutter)

Hinweis: Die betroffenen Betriebe werden über die BBKs direkt informiert bzw. für die Antragstellung eingeladen.

2. Agrarsonderkredit (Zinsenzuschuss)

  • Gebietskulisse:
    Alle Bezirke in NÖ mit Ausnahme der Bezirke Neunkirchen und Wr. Neustadt; der Betriebssitz muss in der Förderkulisse sein.
  • Darlehenslaufzeit:
    mindestens ein und maximal drei Jahre
  • Darlehenshöhe:
    mindestens 5.000 €, maximal 50.000 €, wobei je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche laut MFA 2018 maximal 500 € förderfähig sind.
  • Darlehensabschluss:
    Förderfähig sind Darlehen, welche ab 1.10.2018 bis Ende der Einreichfrist (30. November 2018) aufgenommen wurden/werden.
  • Zinssatz:
    Das Darlehen darf einen max. Zinssatz von 2,5 % aufweisen, bei höheren vereinbarten Zinssätzen ist die Gewährung eines Zuschusses gänzlich ausgeschlossen.
    Hingewiesen wird darauf, dass bei guter Bonität und den üblich gegebenen Sicherheiten in der Landwirtschaft ein Brutto-Zinssatz von max. 1,25 % realisierbar sein sollte. Das Darlehen sollte somit de facto durch den Zuschuss zinsenlos sein.
  • Zuschuss:
    Gewährt wird ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 1,25 % des Kreditbetrages.

Für beide Maßnahmen gilt:

  • Beantragungszeitraum: ab 31. Oktober bis 30. November 2018
  • Sollte es zu einer Budgetüberschreitung kommen, so werden sich ergebende einzelbetriebliche Zahlungen aliquot gekürzt

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung wird demnächst über eAMA (eigene, neue Erfassungsmaske) möglich sein und ist selbsttätig durch den Landwirt bzw. unter Hilfestellung der BBK möglich. 

Die nachfolgenden Ausführungen sind aktueller Stand (lt. Richlinienentwurf). Ausführliche Informationen zur Antragsstellung sind auf der Seite der LK-NÖ bereitgestellt.

Hier detaillierte Informationen der LK-NÖ nachlesen