Die EU-Kommission kritisierte im Rahmen des Bio-Audits im Jahr 2017 die österreichische Auslegung der EU-Bio-Richtlinie, vor allem die angewendete Ausnahmeregelungen und die nicht konforme nationale Durchführung der EU-Bio-Verordnung.

Schmuckenschlager appellierte an Bundesminister Anschober

Seitens des zuständigen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde im November 2019 mitgeteilt, dass ab 2020 alle Betriebe für Raufutterverzehrer Weidemaßnahmen umsetzen müssen.
Einer Reihe von Betrieben ist dies aufgrund äußerer Umstände – wie etwa keine oder kaum Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängende Fläche, die eine sinnvolle Beweidung zulässt, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge – nicht möglich.
Seitens der Landwirtschaftskammern wurde dies dem zuständigen Bundesministerium auch sehr intensiv kommuniziert und darauf gepocht, in begründeten Fällen Ausnahmen auch in Zukunft zuzulassen. Trotzdem konnte bis heute keine Ausnahme für solche Fälle mit den zuständigen Stellen der EU-Kommission akkordiert werden. NAbg. Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, appellierte an den zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober, mit der EU-Kommission solche begründeten Ausnahmen von der „Weideverpflichtung“ zu vereinbaren und für die Betriebe, welche unter meist enormem Aufwand auf Weidehaltung umstellen, entsprechend praktikable Umsetzungszeiträume zu schaffen.
„Gelingt dies nicht, fürchten wir einen massiven Ausstieg von Betrieben aus der biologischen Wirtschaftsweise“, so Schmuckenschlager. Das im Regierungsprogramm vereinbarte Ziel der „Stärkung des Biolandbaues“ wäre damit wohl nicht mehr erreichbar.